AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
All Mountain Fitness erbringt Sport- und trainingswissenschaftliche Dienstleistungen
unterschiedlichster Art. Die Dienstleistung umfasst die Beratung der Klienten
in allgemeinen Fragen zum Gesundheits- und Trainingszustand, die Erstellung
von Trainingsprogrammen in verschiedenen Bereichen, die Durchführung
von Trainingseinheiten basierend auf den festgelegten Zielen der Klienten
und die Eingangs- Zwischen- und Enddiagnostik mittels sportwissenschaftlicher
Analysen. Das Personal Training darf nicht als Therapie verstanden werden.
2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen
Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen
sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch.
Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und zu
informieren, falls sich etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen
Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.
Als Personal Trainerin und Diplom – Sportwissenschaftlerin unterstelle
ich mich der Schweigepflicht.
3. Kundeninformationen
Um unsere Dienste optimal zu erbringen, gehen wir davon aus, dass Sie (a)
wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben
zu Ihrer Person (nachstehend "Gästedaten") im Rahmen der mit
Ihnen geführten Gespräche machen, und (b) Sie diese Gästedaten
gegebenenfalls aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau,
aktuell und vollständig bleiben. Ebenfalls gehen wir davon aus, dass
Sie (c) uns von sich aus über bestehende Leiden, Allergien und anderweitige
Einschränkungen Ihres Wohlbefindens orientieren.
Falls eine der Angaben, die Sie machen, unwahr, ungenau, überholt oder
unvollständig sein sollte oder falls für All Mountain Fitness Veranlassung
bestehen sollte anzunehmen, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt
oder unvollständig sind, kann All Mountain Fitness nicht haftbar gemacht
werden. Sollte daraus ein Zusatzaufwand entstehen, ist dieser separat zu entschädigen.
4. Trainings
Im Rahmen der Trainingseinheiten werden wir Sie bestmöglich betreuen.
Da die Untersuchungshandlungen von sehr erfahrenem und qualifiziertem Fachpersonal
durchgeführt werden, können Sie davon ausgehen, dass Sie keinem
für die Trainings unüblichen Risiko ausgesetzt werden. Es ist jedoch
ratsam, sich im Vorfeld bei einem Facharzt über den aktuellen Gesundheitszustand
aufklären zu lassen, besonders für Personen, die nach einer längeren
Zeit wieder mit dem Sport beginnen möchten oder die sich bisher noch
nie kardiologisch untersuchen lassen haben. Eine Herz-Ultraschalluntersuchung
und ein Belastungs-EKG werden empfohlen.
5. Haftung und Versicherung
Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches
Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache
des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei All Mountain
Fitness nicht geltend gemacht werden.
6. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zum Training erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei
All Mountain Fitness. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Fragebogens
erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag per Einzahlungsschein
10 Tage nach Antritt des 1. Trainings überwiesen oder bar bezahlt. Als
Variante kann eine Teilbezahlung des Abonnements in zwei Raten gewählt
werden. Hierbei kann die erste Rate 10 Tage nach Antritt des 1. Trainings
überwiesen oder bar bezahlt werden. Die zweite Rate erfolgt 30 Tage nach
Antritt des 1. Trainings.
Bei Einzeltrainings und Tests muss am Trainings-/ Testtag bar bezahlt werden.
Eine entsprechende Quittierung wird ausgestellt.
8. Abmeldungen von Terminen
Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal
Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier
Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der
Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an All Mountain
Fitness zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person
abgetreten werden.
9. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall
Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst
werden, besteht die Möglichkeit, nach Vorweisen eines Arztzeugnisses,
dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten.
Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.
10. Gerichtsstand
Maloja ist ausschliesslicher Gerichtsstand.